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Unfallvorsorge

 

Analog zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung in das staatliche Sozialversicherungssystem eingebettet. Diese Tatsache begründet einen mehrheitlichen Anteil von versicherten Personen an der Gesamtbevölkerung. Dennoch hat die private Unfallvorsorge ihre Berechtigung und ist von großer Bedeutung für die finanzielle Absicherung nach Unfällen.
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich aber lediglich auf Unfälle während der Berufsausübung und auf Wegen von und zu dieser.
Etwa 75% aller Unfälle ereignen sich jedoch im privaten freizeitlichen Lebensbereich. Eine private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz für den Freizeitbereich und den Berufsbereich gleichermaßen, gilt also rund um die Uhr und weltweit. 

 

Um zweifelsfrei festzuhalten, wann ein versichertes Schadenereignis vorliegt, wird bei der Definition des Unfallbegriffs große Sorgfalt angewandt. Die Unfallkriterien werden demnach erfüllt, wenn ein Ereignis

-vom Willen des Versicherten unabhängig
-plötzlich
-von aussen
-mechanisch oder chemisch
-auf den Körper einwirkend
-den Tod oder eine körperliche Schädigung

der versicherten Person nach sich zieht. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Krankheiten. Ausgenommen sind hier Kinderlähmung, Frühsommer-Meningoencephalitis und Erkrankungen als Folge des Unfallereignisses (Wundstarrkrampf, Tollwut).

 

Die wesentlichen Leistungen einer Unfallversicherung erfolgen bei Dauerinvalidität bzw. im Todesfall und tragen auf diese Weise zur finanziellen Absicherung des Versicherten oder der Versorgung der Angehörigen bei. Darüber hinaus kennt die Unfallversicherung Tarife, welche Leistungen wie Taggeld, Spitalgeld oder Übernahme der Unfallkosten beinhalten; diese werden jedoch üblicherweise nur in Kombination mit oben genanntem Basisversicherungsschutz angeboten.

 

Die Unfallversicherung ist also, mit Ausnahme von Tarifen für die Übernahme von Unfall- oder Bergungskosten, als reine Summenversicherung ausgeprägt. Das bedeutet, dass die Versicherungssumme im Gegensatz zur Schadenversicherung, bei der ein Versicherungswert vorhanden sein muss, frei gewählt werden kann. Aus diesem Grund kommt hier das Prinzip des versicherungsrechtlichen Bereicherungsverbotes nicht zur Anwendung und es können auch mehrere Versicherungsverträge nebeneinander abgeschlossen werden. Hinsichtlich der gewählten Versicherungssumme für Dauerinvalidität, Todesfall oder auch eine Unfallrente empfiehlt sich allerdings eine Bedachtnahme auf die jeweiligen Lebensumstände und die aus einem Unfallereignis resultierende Versorgungslücke.

 

 


Smole & Partner, die unabhängige Versicherungs & Schadensberatung GmbH, Herbertstraße 10, A-9020 Klagenfurt,
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