Analog zur gesetzlichen Krankenversicherung ist die gesetzliche Unfallversicherung in das staatliche Sozialversicherungssystem eingebettet. Diese Tatsache begründet einen mehrheitlichen Anteil von versicherten Personen an der Gesamtbevölkerung. Dennoch hat die private Unfallvorsorge ihre Berechtigung und ist von großer Bedeutung für die finanzielle Absicherung nach Unfällen.
Der Versicherungsschutz der gesetzlichen Unfallversicherung erstreckt sich aber lediglich auf Unfälle während der Berufsausübung und auf Wegen von und zu dieser.
Etwa 75% aller Unfälle ereignen sich jedoch im privaten freizeitlichen Lebensbereich. Eine private Unfallversicherung bietet Versicherungsschutz für den Freizeitbereich und den Berufsbereich gleichermaßen, gilt also rund um die Uhr und weltweit.


