Die Er- und Ablebensversicherung leistet beim Tod der versicherten Person, spätestens jedoch bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Im Mittelpunkt stehen somit zwei Funktionen, nämlich Familienvorsorge und Altersvorsorge. Die Risikokomponente der Lebensversicherung bietet im Ablebensfall Absicherung für die Hinterbliebenen, Sicherstellung für Verbindlichkeiten oder auch die Ausbildungs- und Heiratsvorsorge der Kinder.
Durch die Ansparkomponente wird sie zur Kapitalbildung für das Pensionsalter. Sie erfüllt somit auch eine wichtige Funktion für die private Altersvorsorge.


