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Klassische Lebensversicherung

 

Die Er- und Ablebensversicherung leistet beim Tod der versicherten Person, spätestens jedoch bei Ablauf der vereinbarten Versicherungsdauer. Im Mittelpunkt stehen somit zwei Funktionen, nämlich Familienvorsorge und Altersvorsorge. Die Risikokomponente der Lebensversicherung bietet im Ablebensfall Absicherung für die Hinterbliebenen, Sicherstellung für Verbindlichkeiten oder auch die Ausbildungs- und Heiratsvorsorge der Kinder.
Durch die Ansparkomponente wird sie zur Kapitalbildung für das Pensionsalter. Sie erfüllt somit auch eine wichtige Funktion für die private Altersvorsorge.

 
 

Der Lebensversicherungsvertrag kennt folgende Personen:

Versicherungsnehmer:
Er ist der Vertragspartner zum Versicherer und somit Träger aller Rechte und Pflichten aus dem Versicherungsvertrag.

Versicherte Person:
Die versicherte Person ist die Risikoperson, deren Leben versichert ist.

Begünstigter:
Der Begünstigte ist die zum Empfang der Versicherungsleistung bestimmte Person. Sie kann vom Versicherungsnehmer abweichen.

Versicherer:
Das Versicherungsunternehmen ist verpflichtet, die vertraglich festgelegte Leistung zu erbringen und Versicherungsschutz zu gewähren.

 
 

Die Prämie einer solchen Er- und Ablebensversicherung setzt sich somit aus folgenden Komponenten zusammen:

Sparprämie:
Die Sparprämien werden angesammelt und mit dem geschäftsplanmäßigen Zinsfuß verzinst. Sie bilden somit das Deckungskapital.

Risikoprämie:
Die Leistung der Ablebenssumme erfolgt unabhängig von der zurückgelegten Versicherungsdauer. Für die Gewährung dieses Versicherungsschutzes wird die Risikoprämie herangezogen.

Kostenprämie:
Die Kostenprämie wird für Abschluss-, Inkasso- und Verwaltungskosten verwendet.


Smole & Partner, die unabhängige Versicherungs & Schadensberatung GmbH, Herbertstraße 10, A-9020 Klagenfurt,
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