Aufgrund der Tatsache, dass Österreich ein sehr dichtes Netz an Sozialleistungen bietet, welches auch die gesetzliche Krankenversicherung umfasst, wird die private Krankenversicherung vorwiegend als Zusatzversorgung angeboten. Während die gesetzliche Krankenversicherung jedoch durch Körperschaften öffentlichen Rechts verwaltet wird und íhre Finanzierung vorwiegend durch das Umlageverfahren erfolgt, prüfen private Versicherer hinsichtlich der Gewährleistung des Versicherungsschutzes das jeweilige Risiko, daraus resultiert die Höhe der Beiträge.
Diese hängt von Tarif, Geschlecht, Gesundheitszustand und Alter der versicherten Person bei Abschluss der Versicherung ab.
Strenge Kriterien für die Gesundheitsprüfung sind im Umstand begründet, dass Krankenversicherungen vom Versicherer nur gekündigt werden können, wenn dem Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung, Prämienverzug oder eine Verletzung der Anzeigepflicht anzulasten ist.


