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Gesundheitsvorsorge

 

Aufgrund der Tatsache, dass Österreich ein sehr dichtes Netz an Sozialleistungen bietet, welches auch die gesetzliche Krankenversicherung umfasst, wird die private Krankenversicherung vorwiegend als Zusatzversorgung angeboten. Während die gesetzliche Krankenversicherung jedoch durch Körperschaften öffentlichen Rechts verwaltet wird und íhre Finanzierung vorwiegend durch das Umlageverfahren erfolgt, prüfen private Versicherer hinsichtlich der Gewährleistung des Versicherungsschutzes das jeweilige Risiko, daraus resultiert die Höhe der Beiträge.
Diese hängt von Tarif, Geschlecht, Gesundheitszustand und Alter der versicherten Person bei Abschluss der Versicherung ab.
Strenge Kriterien für die Gesundheitsprüfung sind im Umstand begründet, dass Krankenversicherungen vom Versicherer nur gekündigt werden können, wenn dem Versicherungsnehmer eine Obliegenheitsverletzung, Prämienverzug oder eine Verletzung der Anzeigepflicht anzulasten ist.

 

Krankenhauskostenversicherung

 

Die private Krankenversicherung kennt zahlreiche Vertragsformen, die bedeutendste ist zweifellos die Krankenhauskostenversicherung. Vorwiegend als Zusatzversicherung abgeschlossen, stellt sie den Ersatz der Mehrkosten sicher, welche bei Spitalsaufenthalten in der Sonderklasse Ein- oder Mehrbettzimmer rentstehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf medizinisch notwendige Aufenthalte in Krankenhäusern, Sanatorien, Tageskliniken und ärztlichen Ordinationen.

Als elementarer Begriff im Vertragsinhalt einer Krankenhauskostenversicherung gilt die Kostengarantie. Sie stellt bei Aufenthalten in Vertragskrankenhäusern den vollen Ersatz der Behandlungskosten sicher.
Ein eventueller Widerruf der Kostendeckungszusage durch den Versicherer hat schriftlich zu erfolgen und kann frühestens nach zwei Jahren ausgesprochen werden, wenn in der Kostendeckungszusage kein Termin angegeben wird.
Eine Anpassungsklausel stellt sicher, dass der Versicherungsschutz mit der Entwicklung der Kosten einhergeht.
Zwar besteht für den Versicherungsnehmer die Möglichkeit, dieser Anpassung zu widersprechen, in der Folge kommt es aber in diesem Fall zum Verlust der Kostendeckungsgarantie.

 

Arztkostenversicherung

 

Ebenfalls möglich ist die Versicherung ambulanter Behandlungen, welche als sinnvolle Ergänzung zur Krankenhauskostenversicherung erscheint. Diese Variante ermöglicht dem Versicherungsnehmer Behandlungen durch einen selbst gewählten Arzt. Versichert sind hier Arztkosten, Kosten für Medikamente, Heilbehelfe aber auch homöopathische Behandlungen.

 

Krankenhaustagegeldversicherung

 

Die Krankenhaustagegeldversicherung leistet gegen Vorlage einer entsprechenden Aufenthaltsbestätigung eines Krankenhauses einen festgelegten Betrag unabhängig von den tatsächlich entstandenen Kosten. Sie ist somit als reine Summenversicherung konzipiert.

 

Zahnersatzversicherung

 

Einige Anbieter gibt es für Versicherungen von Zahnbehandlungen, Zahnersatz und Implantologie, meist aber nur in Kombination mit einem der vorangeführten Krankenversicherungstarife.


Smole & Partner, die unabhängige Versicherungs & Schadensberatung GmbH, Herbertstraße 10, A-9020 Klagenfurt,
Tel:+43(463)54025-0, Fax:+43(463)54025-15