Die KFZ-Haftpflichtversicherung ist eine Sonderform der allgemeinen Haftpflichtversicherung. In dieser Eigenschaft dient sie der Befriedigung begründeter und der Abwehr unbegründeter Schadenersatzansprüche.
Aufgrund der Gefahren, die mit dem Betrieb von Kraftfahrzeugen verbunden sind, kommt hier nicht, wie allgemein üblich, die Verschuldenshaftung sondern die Gefährdungshaftung zum Tragen. Daher sieht der Gesetzgeber hier eine Versicherungspflicht vor. Für die behördliche Zulassung eines Fahrzeuges ist somit der Nachweis einer bestehenden Haftpflichtersicherung zu erbringen.


