Das ABGB legt fest, dass für Schäden, welche dritten Personen durch eigenes Verschulden entsteht, grundsätzlich in voller Höhe zu haften ist - ein guter Grund für das Bestehen einer Haftpflichtversicherung (in der Regel in der Haushaltsversicherung gegeben).
Die Aufgabe der Haftpflichtversicherung besteht in der Befriedigung berechtigter aber auch in der Abwehr unberechtigter Schadenersatzforderungen. Sie erfüllt damit in eingeschränktem Maße auch eine Rechtsschutzfunktion, indem sie die Kosten für Rechtsstreitigkeiten trägt, welche sich mit der Höhe der Verpflichtung zum Schadenersatz oder der Verschuldensfrage befassen.


